Missbrauchsprävention

Gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Der Judoclub Bad Krozingen Hausen verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Alle unsere Trainer sind dazu verpflichtet, sich gegenüber allen Judokas entsprechend des Ehrenkodex’ des Deutschen Judobundes zu verhalten. Folgende praktische Verhaltensregeln werden grundsätzlich immer von allen Trainern beachtet:

 

Verantwortungsbewusstsein:
Mit der Trainer-Tätigkeit im Verein übernimmt der Trainer*in die Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Er nimmt die ihm übertragene Aufsichtspflicht ernst und handelt bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Selbstverständlich handelt er stets unter Beachtung der aktuell gültigen Jugendschutzvorschriften.

Transparenz im Training:
Das „Prinzip der offenen Tür“ gilt in allen unseren Trainings. Jedes Training kann immer von Außenstehenden (z.B. Eltern) besucht und beobachtet werden. Das Training wird von mindestens 1 Trainer und, wenn umsetzbar, zusätzlich von 1 Trainerassistenten geleitet, sodass hier möglichst eine gegenseitige Qualitätskontrolle statt-finden kann. Transparenz auf Wettkämpfen, in Trainingslagern, etc: Hier gilt das „Sechs-Augen-Prinzip“, d.h. bei Wettkämpfen versucht der Verein, mindestens 1 Trainer und 1 Elternteil zusätzlich zu den Sportler*innen, besser aber auch 2 Trainer zur Verfügung zur stellen. Trainingslager werden ebenfalls nach diesem Prinzip abgehalten.

Körperkontakt:
Der Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränkt sich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und es wird darauf geachtet, dass dieser von den (minderjährigen) Sportlern/innen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuelle Grenze jeder einzelnen Person wird ohne Diskussion respektiert.

Duschen und Umkleiden:
Die Trainer ziehen sich nicht mit den minderjährigen Sportlern*innen gemeinsam um und gehen auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Das Betreten der Umkleidekabinen erfolgt nur nach vorherigem Anklopfen und genügend Zeit, dass die Kinder sich ggf. etwas überziehen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für Trainer*in und Betreuungspersonen gibt, so ziehen diese sich vor oder nach den
Sportler*innen in derselben Kabine um (respektive duschen vorher bzw. nachher).

Übernachtungssituationen:
Bei Übernachtungen (z.B. im Rahmen eines Trainingslagers/einer Wettkampffahrt usw.) schläft der Trainer*in grundsätzlich nicht im selben Zimmer/Zelt wie die (minderjährigen) Teilnehmer*innen. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achtet der Trainer*in auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen (immer anklopfen).

Mitnahme in den Privatbereich:
Der Trainer*in nimmt keine Kinder und Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen der Vereinstätig-keit besteht, alleine in dessen privaten Bereich (Haus/Wohnung, Garten usw.) mit, wenn es keine diesbezüg-liche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt (auch hier: „Sechs-Augen-Prinzip“).

Gleichbehandlung der Sportler*innen:
Alle Sportler*innen werden grundsätzlich gleich behandelt. Dazu zählt, dass der Trainer*in von Allen mit Vornamen angesprochen wird. Umgekehrt werden auch alle Sportler*innen vom Trainer*in bei ihrem Vornamen genannt. Zuwendungen und Aufmerksamkeiten (Geschenke etc.) überschreiten nicht das pädagogisch sinnvolle Maß und werden gleich und nachvollziehbar unter allen dem Trainer*in anvertrauten (minderjährigen) Sportlern *innen verteilt (z.B. Weihnachtsplätzen zum letzten Training vor Weihnachten).

Kommunikation:
Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen soll sich inhaltlich ausschließlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Der Trainer*in teilt keine privaten Geheimnisse mit den (minderjährigen) Sportlern*innen. Die Kommunikation führt er möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportler*innen betreffen, unter Mitwissen von deren Sorgeberechtigten.

Datenschutz und Bildmaterial:
Mit den privaten Daten der (minderjährigen) Sportler*innen geht der Verein entsprechend der Datenschutz-grundverordnung verantwortungsvoll um und gibt diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke weiter. Die Nutzung zu Vereinszwecken ist hiervon nicht betroffen. Es werden keine Aufnahmen von (minderjährigen) Sportlern*innen in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) angefertigt oder gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten Bildmaterial verbreitet. Ich zeige und verbreite den mir anvertrauen (minder-jährigen) Sportler*innen kein Bild- und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.

Einschreiten und melden im Konflikt- und Verdachtsfall:
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreitet der Trainer*in im akuten Ge-fährdungsmoment aktiv ein. Sollte ein Trainer*in Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wendet er sich an den unten genannten Ansprechpartner. An diesen können sich selbstverständlich auch sämtliche Sportler*innen und Sorgeberechtigte wenden. Beschwerden & Anmerkungen
werden grundsätzlich diskret behandelt.

Lena Carduck und Philipp Mies: kinderschutz@judoclub-bad-krozingen.de Sollte sich ein Verdacht des nicht-Beachtens der oben genannten Regeln erhärten, so wird von den Vertrauenspersonen der Vorstand informiert und ggf. eine Fachstelle gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kontaktiert. Ggf. werden weitere Schritte in Absprache mit den Sorgeberechtigten, dem Vorstand und der Vertrauensperson unternommen.

Ehrenkodex